Aufnahme in das Personenstandsregister

Werte Reichs- und Staatsangehörige,

der einzige Nachweis, daß eine Person nach RuStaG vom 12. Juli 1913 Deutscher ist, einem Staat angehört und dessen rechtlichen Schutz genießt, ist der urkundlich bescheinigte Eintrag in das Personenstandsregister des Deutschen Reiches.

Um in das nun gemäß der Verfassung des Deutschen Reichs neu eingerichtete Personenstandsregister eingetragen zu werden, senden Sie das ausgefüllte Antragsformular und als Anlage eine Kopie Ihrer bisher ausgestellten Dokumente und Urkunden an zentrale@personenstandregister.de.

Der Eintrag in das Personenstandsregister ist für Sie mit keinen Kosten verbunden.

Wenn die im Aufbau befindliche Reichskasse vollständig handlungsfähig ist, werden Sie von der Zentrale des Personenstandsregister per ePost kontaktiert und darin über die Formalitäten der neu auszustellenden Urkunden und Dokumente informiert.

Die bis zum 19.06.2021 ausgestellten Urkunden und Dokumente behalten bis zum Ausstellen der beantragten neuen Urkunden und Dokumente ihre Gültigkeit. Voraussetzung ist hierbei jedoch der Eintrag in das neue Personenstandsregister mit alle Kopien Ihrer bisher ausgestellten Dokumente und Urkunden.

Die wichtigsten Urkunden für Sie sind die RuStAG- und die Entlassungsurkunde.

Es grüßt Sie hochachtungsvoll

der Präsidialsenat des Deutschen Reiches
im Auftrag des Deutschen Volkes

Aufruf-an-die-RuSt-Angehoerigen.pdf20210714-Praesidialer-Aufruf-an-die-RuSt-Angehoerigen

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