Aufnahme in das Personenstandsregister
Werte Reichs- und Staatsangehörige, der einzige Nachweis, daß eine Person nach RuStaG vom 12. Juli 1913 Deutscher ist, einem Staat angehört und dessen rechtlichen Schutz genießt, ist der urkundlich bescheinigte Eintrag in das Personenstandsregister des Deutschen Reiches. Um in das nun gemäß der Verfassung des Deutschen Reichs neu eingerichtete Personenstandsregister eingetragen zu werden, senden Sie … Weiterlesen …